Steuerrecht

Wir beraten Sie in steuerrechtlichen Fragen zu folgenden Bereichen:

  • Wahl der Unternehmensform, Unternehmenskauf.
  • (vorweggenommene) Erbfolgefragen (Unternehmen, Immobilie, etc.).
  • Erben und Vererben, Unternehmensnachfolge.
  • Ehevertrag, Trennungsvereinbarung und Scheidungsvereinbarung.
  • Betriebsprüfung.
  • Arbeitgeber und Lohnsteuer.
  • Steuerstrafrecht, Steuerfahndung, Steuerhinterziehung.
  • Prüfung von Steuerbescheiden; ggf. Einspruch und Klageverfahren.
  • Steuern in der Insolvenz

Es berät Sie Herr Rechtsanwalt Berndt, der erfolgreich am Fachanwaltskurs für Steuerrecht teilgenommen hat. Die Rechtsanwälte Schaar und Vahlhaus ergänzen seine Tätigkeit mit ihren Spezialgebieten Steuerstrafrecht und Steuern in der Insolvenz.

Darüber hinaus arbeiten wir - soweit notwendig - gerne mit Ihren oder uns bekannten erfahrenen Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen, um Ihnen eine bestmögliche Beratung bieten zu können.

J. Christoph Berndt

Ra Berndt

Johann Christoph Schaar

RA Schaar

Ulrich Vahlhaus

RA Vahlhaus