Haftungsrecht
Manchmal kommt es vor, dass Rechtanwälte und/oder Steuerberater Fehler machen oder das angestrebte Ziel nicht erreichen. Gerne überprüft Rechtsanwalt Vahlhaus im Zusammenwirken mit seinen Kolleginnen und Kollegen, ob wirklich Fehler gemacht wurden und sich daraus ein Schadenersatzanspruch ergibt und durchsetzen lässt. Dies gilt nicht nur für vertrags- und zivilrechtliche Fragen (wie z.B. im Unterhalts- und Verkehrsrecht) sondern auch für die Bereiche des Steuerrechts und der Insolvenz-, Zwangs- und Hausverwaltung.
Ausgangspunkt einer etwaigen Haftung sind der abgeschlossene Vertrag, die gesetzlichen Vorschriften, die Berufsordnungen und die Maßgaben der Rechtsprechung, aus denen sich die Pflichten des vorher tätig gewesenen Beraters oder Verwalters ergeben. Besonders wichtig ist dabei eine sorgfältige Sachverhaltsaufbereitung und die Prüfung, inwieweit und in welcher Höhe tatsächlich ein Schaden entstanden ist. Ein Knackpunkt ist oft die Frage der Kausalität der Pflichtverletzung, d.h. ob das pflichtwidrige Verhalten für den entstandenen Vermögensschaden ursächlich gewesen ist. Dafür ist zu prüfen, wie sich Ihre Vermögenslage bei pflichtgerechtem Verhalten entwickelt hätte. Hat z.B. ein Rechtsanwalt schuldhaft eine Verjährungsfrist verstreichen lassen, ist Voraussetzung für seine Haftung, dass die Klage bei rechtzeitiger Einreichung auch gewonnen worden wäre.
Derartige Schadensersatzansprüche verjähren allerdings. Kommen Sie also rechtzeitig zu uns, zumal es oft noch intensiver Abstimmungen und Recherchen bedarf.



