Aktuell

Eine Mieterhöhung nach einer tatsächlich durchgeführten Moder- nisierung ist auch ohne vorherige Ankündigung der Baumaßnah- men zulässig. (Urteil des BGH vom 02.03.2011, Az.: VIII ZR 164/10).

Aktuell

Ein Wohnungsmieter muss eine Einwendung gegen eine Betriebs- kostenabrechnung auch dann innerhalb der 12-Monats-Frist er- heben, wenn er die der Sache nach gleiche Einwendung schon gegenüber früheren Betriebs- kostenabrechnungen geltend gemacht hat. (Urteil des BGH vom 12.05.2010, Az.: VIII ZR 185/09")

Aktuell

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Miet- und WEG-Recht

Das Mietrecht  zeichnet sich durch vielfältige und sich ständig fortentwickelnde Rechtsprechung aus. Wir beraten Vermieter und Mieter, Investoren und Hausverwaltungen bei der Anbahnung, Ausgestaltung und dem Abschluss sowie der Auflösung und Kündigung von Gewerbe- und Wohnungs- mietverträgen unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung und Abwehr mietvertraglicher Ansprüche für Vermieter und Mieter, zum Beispiel: Mietzins- und Betriebskostenforderungen, Kautionszahlungs- und Kautionsfreigabeforderungen, Minderung und Schadenersatz, Forderungen aus Betriebskosten- abrechnungen, Mieterhöhungen, Räumungs- ansprüche und Schönheitsreparaturforderungen.

Beim Wohnungseigentumsrecht stehen die Rechtsbeziehungen der einzelnen Wohnungs- eigentümer untereinander und zum Verwalter im Vordergrund. Jedoch sind auch in Beziehung zu Dritten, zum Beispiel zum Bauträger der Wohnungseigentumsanlage, rechtliche Besonderheiten zu beachten.

Unser Tätigkeitsspektrum reicht von der Prüfung von Kaufverträgen und der Beratung zu Fragen der Gründung der Wohnungseigentümergemeinschaft über die Beratung zu Rechten und Pflichten aus Sondereigentum/ Gemeinschaftseigentum und zur Bestellung und Abberufung des WEG-Verwalters und dessen Haftung bis zur Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung und der Durchsetzung der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.

Darüber hinaus verfügen wir über langjährige Erfahrungen mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in Immobilien und mit allen Fragen im Rahmen von Zwangsversteigerungs- bzw. Zwangsverwaltungs- verfahren.

Jeannette Gresch

RA Gresch

Fachanwältin für Miet- und Wohneigentumsrecht, Fachanwältin für Arbeitsrecht

Ulrich Vahlhaus

RA Vahlhaus