Bußgeldsachen

Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid, Fahrverbot, Punkte in Flensburg - wer hat hiervon noch nicht gehört oder war sogar schon einmal selbst betroffen! Schlimmer noch sind gar Nachschulung, Führerscheinentzug und Medizinisch- Psychologische Untersuchung (MPU).

Sollte es bereits zum Erlaß eines Bußgeldbescheides gekommen sein, muss innerhalb von zwei Wochen nach seiner Zustellung Einspruch eingelegt werden. Die Bußgeldbehörde kann dann den Bußgeldbescheid entweder zurücknehmen oder die Bußgeldakte über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht zur Entscheidung weiterleiten. Sie werden in diesem Fall vom Amtsgericht zu einer Hauptverhandlung geladen, zu der Sie erscheinen müssen.

In allen Fällen sollten Sie sofort zu Herrn Rechtsanwalt Schaar oder Herrn Rechtsanwalt Zabel kommen, welche Sie als Fachanwälte für Strafrecht und Verkehrsrecht kompetent betreuen können.

Warum ist bereits anwaltliche Hilfe in einem frühem Stadium erforderlich?

Weil der Mensch von Natur aus ein sehr redseliges Wesen ist, insbesondere gegenüber den Ermittlungsbehörden, der Polizei. In dem Glauben sich rechtfertigen zu müssen, werden freiwillig Erklärungen abgegeben, deren Tragweite nicht erkennbar ist.

Der Betroffene macht sich quasi zum „Beweismittel gegen sich selbst“! Und weil oftmals mehrere Rechtsgebiete betroffen sein können.

Unser Tipp:
Geben Sie gegenüber der Polizei und anderen Ermittlungsbehörden grundsätzlich keinerlei Erklärung zur Sache an Ort und Stelle ab. Machen Sie von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Sie sind nur verpflichtet, nach § 111 Ordnungswidrigkeitengesetz ihre Personalien zur Identitätsfeststellung anzugeben, mehr nicht. Sodann sollten Sie sich an einen verkehrsrechtlich versierten Rechtsanwalt wenden.

Johann Christoph Schaar

Rechtsanwalt, Fachanwalt für
Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht

Frank Zabel

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht,
Fachanwalt für Versicherungsrecht