Insolvenz
Herr Rechtsanwalt Vahlhaus berät auf der Grundlage seiner langjährigen Insolvenzerfahrung Geschäftsführer und Gesellschafter bezüglich ihrer Haftungsrisiken einschließlich Anfechtungs-, Kapitalersatz- und Strafbarkeitsfragen. Gerne übernimmt er bei Sanierungs- bzw. Schulden- regulierungsmaßnahmen die notwendigen Verhandlungen mit den Gläubigern, den Arbeitnehmern, den Banken und gegebenenfalls neuen Investoren. Soweit sich persönliche Haftungsfragen (z. B. aus Bürgschaften) nicht vermeiden lassen, helfen wir bei der Klärung.
Gläubiger (Bank, Lieferant, Arbeitnehmer, Sozialversicherungsträger), die von einer Krisen- bzw. Insolvenzsituation Ihres Vertragspartners betroffen sind, können wir auf Grund unserer Erfahrung beraten und begleiten. Dazu zählt insbesondere die Schnelligkeit im Umgang mit dem Schuldner und die Berücksichtigung etwaiger Anfechtungsaspekte.
Im eröffneten Insolvenzverfahren übernehmen wir die Forderungsanmeldungen, die Durchsetzung von Aus- und Absonderungsrechten und prüfen die Inanspruchnahme der Organe (Geschäftsführer, Gesellschafter) wegen Insolvenzverschleppung, Betruges und anderer in Betracht kommender Haftungstatbestände. Nach Beendigung des Insolvenzverfahrens prüfen wir, inwieweit die ausgefallenen Forderungen noch beigetrieben werden können.
Wir begleiten Erwerber beim Kauf von Unternehmen oder Unternehmensteilen in der Krise, im vorläufigen Insolvenzverfahren oder vom Insolvenzverwalter. Da dies häufig unter extremem Zeitdruck und ohne umfassende Prüfung der rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse geschieht, erörtern wir frühzeitig Haftungsprobleme und Risiken und entwerfen Vermeidungsstrategien. Sodann verhandeln wir aktiv den notwendigen Inhalt des Kaufvertrages. Schließlich helfen wir bei möglichen arbeitsrechtlichen Umstrukturierungs-maßnahmen im Zusammenhang mit dem Unternehmenserwerb.
