Erbrecht

Das Erbrecht ist vielfach mit dem Familienrecht und Steuerrecht verwoben und stellt eine besondere Herausforderung dar. Die vorbeugende rechtliche Beratung, gerade im Bereich des Unternehmererbrechts, ist ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit.

Außerdem vertreten wir Ihre rechtlichen Interessen in Gerichtsverfahren, beispielsweise bei der Abwehr oder der Geltendmachung von Pflichtteilsanprüchen, was einen erheblichen Teil unserer Tätigkeit ausmacht.

Der steuerlichen Optimierung von Vermögentransfers, ggf. auch bereits zu Lebzeiten, widmen wir uns unter Einbeziehung auch externer Beratungskompetenz durch Kooperationen mit erfahrenen Notaren, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Vermögensberatern.

J. Christoph Berndt

Ra Berndt

Fachanwalt für Familien- recht, Mediator (BAFM)